Teilnahmebedingungen


Wer kann teilnehmen?

Schülerinnen und Schüler von Schulen aller Typen aus Wien ab der siebten Schulstufe können am Wettbewerb teilnehmen.

Die Muttersprache/Erstsprache der Schülerinnen und Schüler, die mitmachen möchten, darf nicht Deutsch sein.
 
Wie viele Teilnehmer pro Schule dürfen mitmachen?
Wir haben uns entschieden die Einschränkung von drei bzw. fünf SchülerInnen pro Schule aufzuheben und den Schulen die Freiheit zu geben so viele SchülerInnen anzumelden wie sie für sinnvoll erachten.

Welche Themen können eingereicht werden?

Die Teilnehmer wählen vorab eines der zehn Themen:
•    Weißt Du, wer Du bist?
•    Nehmen wir einmal an, ich wüsste, wer ich bin
•    Ich bin WienerIn, weil?
•    Mein Zuhause ist…
•    Österreich ist…
•    Meine Sprachen sind meine Welt
•    Mehr Sprachen, mehr Macht
•    Ich bin MigrantIn und das ist gut so
•    Freundschaft geht über Grenzen
•    Facebook ist eine Welt


Wie meldet man sich an?
Die Anmeldung läuft über die jeweiligen Schuldirektion. Diese nominiert die Schülerinnen und Schüler und meldt diese im Internet unter www.vwfi.at/redewettbewerb zur Teilnahme an. Die Anmeldungen werden automatisch an das Organisationsbüro weitergeleitet.

Spätestens zu dem Zeitpunkt der Regionalausscheidungen reichen die Schülerinnen und Schüler auch eine schriftliche Kurzausarbeitung ihres Vortrags von rund 1 DIN-A-4-Seite online ein, oder per Post an: EDUCULT - Denken und Handeln im Kulturbereich, quartier21/MQ, Museumsplatz 1/e-1.6, A-1070 Wien. Handgeschriebene Texte können auch eingescannt online eingereicht werden. Die schriftliche Kurzarbeitung des Vortrages muss spätestens zum Zeitpunkt der Regionalausscheidung vorgelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass auch die Kurzbeschreibung zweisprachig gehalten sein muss. Der erste Teil sollte in der jeweiligen Mutter/Erstsprache der Schülerinnen und Schüler geschrieben sein, der zweite Teil in deutscher Sprache.

Jeder Einzelteilnehmer erhält eine Bestätigung der Onlineanmeldung an seine E-Mail-Adresse. Zudem erhält der jeweilige Schuldirektor eine Bestätigung.

Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2009. Anmeldungen, die nach diesem Termin erfolgen, können nicht mehr berücksichtigt werden.


Wie geht es weiter?
Alle, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, erhalten bis Ende Oktober die Einladung zu einer der Regionalausscheidungen.

Auf den Regionalausscheidungen präsentieren die Teilnehmer ihre Vorträge. Dort findet auch die Bewertung durch die Jury statt. Die Entscheidung der Jury ist nicht revidierbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Inhalt und Form der Vorträge

Die beteiligten Schülerinnen und Schüler sprechen vor Publikum über ein Thema, das sie vorher ausgewählt haben. Zudem haben sie ein Treatment eingereicht, in dem der Inhalt ihres Vortrags kurz dargestellt ist. Die einzelnen Vorträge sollen mindestes 6 bis maximal 8 Minuten dauern. Hierbei ist zu beachten, dass die erste Hälfte des Vortrags in der jeweiligen Muttersprache (Türkisch, Arabisch, Serbisch, Polnisch etc.) gehalten werden muss und ab der Hälfte in die deutsche Sprache gewechselt werden muss. Zeitüber- und Unterschreitungen werden durch Punktabzüge in der Beurteilung geahndet.


Die Verleihung der Preise
Alle Schülerinnen und Schüler, die für die Teilnahme am Wettbewerb nominiert werden, erhalten einen Motivationspreis, den sie im Rahmen der Regionalausscheidungen erhalten. Die Gewinner der Regionalausscheidungen erhalten zusätzlich Preise, die sie im Rahmen der Endausscheidung erhalten. Die Gewinner der Endausscheidung erhalten ihre Preise im Rahmen der Festveranstaltung im Wiener Rathaus.
Alle Gewinner werden auf der Website www.vwfi.at/redewettbewerb bekannt gegeben.


Was ist noch zu beachten?

Das Organisationsbüro kann einen angemeldeten Vortrag zurückweisen, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb.

Die Anfahrt zum Wettbewerbsort und die Teilnahme am Wettbewerb erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten.

Mit der Anmeldung zum Redewettbewerb erklären sich die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte mit eventuellen Aufnahmen durch Presse und Fernsehen einverstanden.

 
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